Müllgebühren

Müllkalender

RESTMÜLL - Sammeltag: Donnerstag

Kategorie 1: Haushalte und Zweitwohnungen

  • Grundgebühr: 11,70 Euro + MwSt. pro Person (bis zu maximal 4 Personen) 
  • Mindestentleerungen: 180 Liter pro Person, 0,075 Euro + MwSt. pro Liter 

Die Kategorie Zweitwohnungen wird mit vier Personen berechnet, die Mindestentleerungen werden um die Hälfte reduziert (360 Liter) 

Kategorie 2 – 36: andere Nutzer

  • Grundgebühr: 7,00 Euro + MwSt. pro Punkt 
  • Mindestentleerungen: Es werden Mindestentleerungen verrechnet. 0,075 Euro + MwSt. pro Liter 

Die Anzahl an Punkten und die Mindestentleerungsmenge pro Kategorie finden Sie in der Verordnung in geltender Fassung. 

ACHTUNG: Bei überfüllten Tonnen wird die Entleerung doppelt gerechnet. 

Tarifermäßigungen 

Familien mit Pflegefällen mit erhöhtem Windelaufkommen haben Anrecht auf eine Reduzierung der Gebühr nach Vorlage eines entsprechenden Ansuchens und des ärztlichen Attestes. Familien mit Kleinkindern unter 2 Jahren erhalten die Reduzierung automatisch ohne schriftliche Anfrage an die Gemeinde ab meldeamtlicher Eintragung des Kindes. Die Reduzierung von 400 Litern wird auf die zusätzlichen Entleerungen angewandt.

RECYCLINGHOF - Mülltrennung

Im Recyclinghof Montan kann nahezu alles kostenlos abgegeben werden. Weitere Infos finden Sie im entsprechenden Infoblatt. 

Es werden keine Abfälle außerhalb der Öffnungszeiten angenommen. Auch ist es verboten, Abfälle außerhalb des Recyclinghofes abzustellen! 

Sperrmüll

Tarif für große Mengen an Sperrmüll: 35,00 Euro + MwSt. pro Anhänger 

Die Abgabe größerer Mengen Sperrmüll muss vorher dem Recyclinghofleiter, Herrn Johannes Terleth, telefonisch angemeldet werden - Tel: 335/6602315

Biomüll - Haushalt

Es ist verboten Biomüll über die Restmülltonne zu entsorgen. Der Biomüll kann kostenlos im Biomüllcontainer im Recyclinghof entsorgt werden. Wer Biomüll selbst kompostiert, muss zwecks Abfallerklärung die Ersatzerklärung zur Eigenkompostierung im Gemeindeamt abgeben. Auch in diesem Fall kann der Dienst am Recyclinghof weiterhin kostenlos genutzt werden.  


Beschlüsse und Verordnungen:

Verordnung über die Bewirtschaftung der Hausabfälle sowie der diesen gleichgestellten Sonderabfällen

Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle mit Wirksamkeit ab 01.01.2016

Genehmigung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle ab dem Jahr 2023



Zuständig

Formulare

DEU