Mit D.LH. vom 26.06.2020, Nr. 24 wurden in Südtirol landsweit gültige einheitliche Vorschriften zur Berechnung der Flächen, Baumassen, Höhen und Abstände im Bauwesen erlassen.
Das vorliegende Rundschreiben und die grafischen Anlagen sollen zur Orientierung und Hilfestellung bei der Auslegung der Anwendung dieser Verordnung dienen.