Ortstaxe

Tarife ab 01.01.2024:

    • 3,00 Euro für Garnis, Pensionen, Gasthöfe und Residences mit 4 Sternen, 4 Sterne „superior“ und 5 Sterne 

    • 2,50 Euro für Garnis, Pensionen, Gasthöfe und Residences mit 3 Sternen und 3 Sterne „superior“,  Ferienwohnungen und private Zimmervermietung mit einer Einstufung von 5 Sonnen, Urlaub auf dem Bauernhof mit einer Einstufung von 5 Blumen und Campings mit einer Einstufung von 5 Sternen   

    • 2,00 Euro für für alle anderen Beherbergungsbetriebe laut Artikel 1, Absatz 2 des Landesgesetzes vom 16. Mai 2012, Nr. 9


Beschlüsse und Verordnungen:

Verordnung über die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe - 4. Abänderung

Beschluss Tarife ab 2024

Zuständig

DEU