Trink- und Abwassergebühren

Trinkwassergebühren  jährlicher Fixtarif  ZollBetrag/Zähler  ½ = 0,50 mm 6,00 Euro / Zähler + MwSt. ¾...

Veröffentlichungsdatum:

20.12.2023

Lesedauer

2 Minuten

Kategorien
wasser

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Trinkwassergebühren 

jährlicher Fixtarif 

ZollBetrag/Zähler 
 ½ = 0,50 mm 6,00 Euro / Zähler + MwSt.
 ¾ = 0,75 mm 8,00 Euro / Zähler + MwSt.
 1 = 1,00 mm 10,00 Euro / Zähler + MwSt.
 1 ¼ = 1,25 mm 12,00 Euro / Zähler + MwSt.
 1 ½ = 1,50 mm 14,00 Euro / Zähler + MwSt.
 1 ¾ = 1,75 mm 16,00 Euro / Zähler + MwSt.
 2 = 2,00 mm 18,00 Euro / Zähler + MwSt.

 

verbrauchsabhängiger Tarif

Kategorie / m³
 Nutzung Haushalt verbrauchsabhängiger Einheitstarif 0,6947 Euro /m³ + MwSt.
 Nutzung Nicht-Haushalt Grundtarif pro Nicht-Haushalt
 bis 200 m³
 0,6947 Euro /m³ + MwSt.
 erhöhter Tarif für Nicht-Haushalte
 mehr als 200 m³
 1,3895 Euro /m³ + MwSt.
 Gemischte Wassernutzung verbrauchsabhängiger Einheitstarif pro Haushalt
 bis 120 m³
 0,6947 Euro /m³ + MwSt.
 Grundtarif pro Nicht-Haushalt
 bis 200 m³
 0,6947 Euro /m³ + MwSt.
 erhöhter Tarif für Nicht-Haushalte
 mehr als 200 m³
 1,3895 Euro /m³ + MwSt.

 


Abwassergebühren

Kategorie €/m³
 Ableitung 0,232 Euro /m³ + MwSt.
 Klärung 0,651 Euro /m³ + MwSt.

 

Defekte Zähler oder Leitungen

Sollte der Zähler die Menge des Verbrauches nicht mehr angeben oder wird eine wiederholte falsche Angabe des Wasserzählers festgestellt, so wird der Wasserverbrauch in der Höhe des Durchschnittsverbrauches der letzten 3 Jahre berechnet. Sollte das nicht möglich sein, so wird der geltende Landestarif angewandt.

Dasselbe Verfahren wird auch bei defekter Zuleitung angewandt, unabhängig ob auf privatem oder öffentlichen Grund, vorausgesetzt:

- der zuständige Wasserwart bestätigt den Schaden

- der Schaden war in keinster Weise ersichtlich

- der Schaden wird umgehend behoben

Schädliche Stoffe

Schädliche Stoffe wie Öle, Fette, Dünger, giftige Stoffe, Säuren, Küchenabfälle, usw. in die Kanalisation einzuleiten ist strengstens verboten. Diese Stoffe gehören auf den Recyclinghof (siehe entsprechendes Infoblatt). 


Beschlüsse und Verordnungen:

Verordnung über den öffentlichen Trinkwasserversorgungsdienst ab 01.01.2019

Gebühr für den Trinkwasserdienst Festsetzung der Tarife ab 2019

Betriebsordnung Abwasserdienst

Gebühr für den Dienst zur Ableitung und Klärung der häuslichen und gewerblichen Abwässer: Festsetzung der Tarife für die Gebühr ab 2024


Formulare:

Abmeldung Wasserlieferungsvertrag

Wasserlieferungsvertrag

Kontakt

Steueramt

SANKT BARTHOLOMÄUS STRASSE 15, 39040 MONTAN+39 0471 819774info@montan.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 11.04.2024, 12:10 Uhr

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