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Vordruck für das Ansuchen um geförderten Wohnbau
Das Amt für allegemeine Angelenheiten ist zuständig für die Verfassung von Beschlüssen, für die Verwaltung der Nutzungsrechte und für die Erstellung von Anordnungen.
Zuletzt aktualisiert: 08.09.2025, 07:50 Uhr